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   OVG Niedersachsen, 17.03.2015 - 9 LA 318/13   

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OVG Niedersachsen, 17.03.2015 - 9 LA 318/13 (https://dejure.org/2015,16002)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.03.2015 - 9 LA 318/13 (https://dejure.org/2015,16002)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. März 2015 - 9 LA 318/13 (https://dejure.org/2015,16002)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Nach dem Grundsatz der regionalen Teilbarkeit setzt die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags voraus, dass die Straßenausbaubeitragssatzung eine Verteilungsregelung enthält, die zwar nicht notwendig für das gesamte Gemeindegebiet, wohl aber für das betreffende Abrechnungsgebiet eine vorteilsgerechte Verteilung des beitragsfähigen Aufwands ermöglicht (vgl. im Einzelnen den Senatsbeschluss vom 17.3.2015 - 9 LA 318/13 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14

    Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung;

    Der Begriff "gewerblich" im Sinne einer grundstücksbezogenen Artzuschlagsregelung (hier: § 6 Abs. 4 Nr. 1 SABS) ist weit zu verstehen und erfasst auch solche Nutzungen, die einer gewerblichen Nutzung im engeren Sinne darin ähnlich sind, dass sie wie diese eine vergleichsweise deutlich intensivere Inanspruchnahme der Ausbaustraße auslösen (Nds. OVG, Beschl. v. 17.03.2015 - 9 LA 318/13 -, juris Rn. 5).

    Für die Bewertung der Inanspruchnahmemöglichkeit einer öffentlichen Einrichtung und der auf ihr beruhenden Vorteile ist darauf abzustellen, in welchem Umfang erfahrungsgemäß eine Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage von den jeweiligen Grundstücken ausgelöst wird (Nds. OVG, Beschl. v. 17.03.2015 - 9 LA 318/13 -, juris Rn. 5; Urt. v. 17.06.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 65).

    Maßgeblich ist daher insbesondere, ob von dem Grundstück ein im Vergleich zu Wohngrundstücken erhöhter Ziel- und Quellverkehr ausgeht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.03.2015 - 9 LA 318/13 -, juris Rn. 5; Urt. v. 27.04.2010 - 9 LC 271/08 -, juris Rn. 39, Urt. v. 17.06.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 68, 69), der gerade über die ausgebaute Anlage geführt wird (Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2006 - 9 LC 27/04 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 9 LB 146/17

    Abweichungssatzung; Allgemeinheit; Anliegeranteil; Beitragspflicht;

    Nach dem Grundsatz der regionalen Teilbarkeit setzt die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags voraus, dass die Straßenausbaubeitragssatzung eine Verteilungsregelung enthält, die zwar nicht notwendig für das gesamte Gemeindegebiet, wohl aber für das betreffende Abrechnungsgebiet eine vorteilsgerechte Verteilung des beitragsfähigen Aufwands ermöglicht (vgl. im Einzelnen das Senatsurteil vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 261 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 17.3.2015 - 9 LA 318/13 - juris Rn. 10 m. w. N.).

    Die Erhebung einer Vorausleistung setzt eine wirksame Verteilungsregelung in der Straßenausbaubeitragssatzung voraus, ohne die die Höhe des voraussichtlichen endgültigen Beitrags nicht zu ermitteln wäre, an dessen Höhe die Vorausleistung anteilig anknüpft (vgl. Senatsbeschluss vom 17.3.2015, a. a. O., Rn. 9; Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 128 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 4 LA 230/15

    Äquivalenzprinzip; Beherbergungsstätte; Ferienwohnung; Kleingarten;

    Danach darf der Beitrag nicht in einem Missverhältnis zu dem von der Verwaltung erbrachten Vorteil stehen, und nur bei einer gröblichen Störung des Ausgleichsverhältnisses zwischen Beitrag und dem vermittelten Vorteil ist das Äquivalenzprinzip verletzt (vgl. nur Nds. OVG, Beschl. v. 17.3.2015 - 9 LA 318/13 -, GewArch 2015, 271 m.w.N.).
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